• Rufen Sie immer zuerst die Polizei
  • Sorgen Sie für genügend Zeugen
  • Bestehen Sie darauf, immer ein Polizei-Unfall-Aufnahme-Protokoll zu bekommen
  • Sie müssen Ihre Versicherung NICHT informieren. Alle Kosten werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.
  • Einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt benötigen Sie nicht. Diese wird oftmals ausserdem berechnet.
  • Schenken Sie Anschreiben von der gegnerischen Versicherung keine Beachtung, wenn dort steht, dass sich die Versicherungsgesellschaft um die Werkstattsuche etc. kümmern möchte. Versicherungsgutachter arbeiten zugunsten der Versicherungsgesellschaft - nicht zu Ihren Gunsten!
  • Suchen Sie sich selbst Ihre Wunschwerkstatt aus. Vorschläge vonseiten der Versicherung dürfen sie ausschlagen.
  • Sollte die gegnerische Versicherung einen zweiten Gutachter stellen wollen, dürfen Sie das ablehnen.